Verfahren nach Ozonaustritt in Hallenbad in Lachen eingestellt

Nach einem Unfall mit Ozo kam es im Februar zu einem Grosseinsatz von Rettungskräften. Foto: zVg

Die Staatsanwaltschaft Schwyz hat nach einem Chemieunfall im Hallenbad in Lachen das Verfahren gegen das Hauswarts-Team eingestellt.

Die Untersuchungen nach dem Zwischenfall vom 15. Februar im Lachner Lehrschwimmbecken sind abgeschlossen. Das durch die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Gutachten liegt dem Ge-meinderat seit Ende September vor. Es legt die störungsanfälligen Bereiche der Technik und die kritischen Manipulationen offen. Die erkannten Defizite sind von den Fachleuten beurteilt und gestützt darauf die empfohlenen In-standstellungsmassnahmen ergriffen worden. Für den Gemeinderat ist klar, dass die kritische Ozonanlage durch ein modernes, risikoarmes Wasseraufbereitungssystem ersetzt werden muss. Der Gemeinderat hat die entsprechenden Aufträge bereits erteilt und ist überzeugt, ab dem 1. Januar das Hallenbad für den Schulbetrieb aber auch für die breite Öffentlichkeit wieder sicher in Betrieb nehmen zu können. Auch die Staatsanwaltschaft Schwyz hat das Verfahren gegen Mitarbeitende der Gemeinde Lachen eingestellt, da vorliegend kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen werden konnte. (ON)

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