Auch an der Fasnacht gilt: Nur in fahrfähigem Zustand ans Steuer

Denken sie daran; Nicht mit Alkohol ans Steuer. Foto: zVg

Die fünfte Jahreszeit hat an vielen Orten begonnen: Dass an der Fasnacht auch Alkohol konsumiert wird, gehört schon fast dazu, denken Sie aber daran: «Wer trinkt, fährt nicht.»

Zahlreiche Veranstaltungen wie Fasnachtsumzüge, Maskenbälle, Guggenkonzerte, usw. wer-den an den kommenden Wochenenden sowie während den Haupttagen der Fasnacht ab dem Schmutzigen Donnerstag in der ganzenSchweiz für gute Stimmung sorgen. Aber auch während der fünften Jahreszeit geht die Sicherheit vor. Wer Alkohol oder Drogen konsumiert hat, darf keinesfalls ein Fahrzeug lenken, man würde nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
Nehmen Sie deshalb Ihre Eigenverantwortung wahr und beherzigen Sie folgende Punkte:
 Lassen Sie das Auto zu Hause und benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Transport-angebote der Veranstalter oder Taxis.
 Organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Lenker nicht trinkt.
 Fahren Sie nicht mit fahruntüchtigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
 Sollten Sie nicht mehr fit sein: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen.
 Alkohol baut sich nur langsam ab, setzen Sie sich nie mit einem „Kater“ ans Steuer.
 Fahren Sie auch nie unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
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