Wagen: Bushaltestellen sollen auf die Fahrbahn

Die bestehenden Busbuchten «Käserei» sollen aufgehoben und in die Fahrbahn verlegt werden. Foto: Sven Gasser

Die beiden Bushaltestellen «Käserei» in Wagen sollen neu auf die Fahrbahn der Kantonsstrasse verlegt werden. Das passt der Stadt Rapperswil-Jona nicht. Geht es nach ihr, sollen die Busbuchten bestehen bleiben.

Wie die Stadt mitteilt, will der Kanton den Fussgängerstreifen und die Bushaltestellen «Käserei» in Wagen erneuern und die Sicherheit erhöhen. Zudem sollen diese den Anforderungen des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes konform ausgebaut werden. All dies unterstützt die Stadt, lehnt jedoch einen Teil des Projektes ab. Der Kanton möchte nämlich die bestehenden Busbuchten aufheben und die Haltezone auf der Kantonsstrasse anordnen. Das Problem dabei: Das kantonale Tiefbauamt agiert hier gegen einen Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2019 bis 2023 mit Artikel 2, Abschnitt 2, der lautet: «Projekte zur Strassenraumgestaltung an Kantonsstrassen sind so zu gestalten, dass sie für den motorisierten Individualverkehr (MIV) keine Einschränkung der vorhandenen Leistungsfähigkeit zur Folge haben. Neue Haltestellen sind, wenn möglich, als separate Busbuchten zu realisieren.»

Bestehende Buchten aufheben?
Dass in Wagen bestehende Buchten aufgehoben werden sollen, mutet schwer verständlich an, ist die Folge davon doch eine Einschränkung der vorhandenen Leistungsfähigkeit der Kantonsstrasse. Auf Anfrage erläutert Remo Gähwiler, Leiter Strassenbau Neuhaus, die Beweggründe. Bei der Planung würden viele Faktoren mitspielen. Dazu zählen haushälterischer Umgang mit Boden, Berücksichtigung schwächerer Verkehrsteilnehmer und wirtschaftliche Verwendung von öffentlichen Mitteln. Dazu käme natürlich auch bei Sanierungen eine möglichst hohe Verkehrssicherheit als Aspekt hinzu. Sichtweiten bilden hier einen wichtigen Faktor. Die notwendigen Sichtweiten von einmündenden Strassen, aber auch die Sichtweiten auf die querenden Fussgänger bei Fussgängerstreifen müssen gegeben sein. Ein wartender Bus darf die nach Norm vorgegebenen Sichtweiten nicht beeinträchtigen. Weiter müssen bei Haltestellen Vorgaben bezüglich Menschen mit Behinderung (Bundesgesetz BehiG) berücksichtigt werden.

Der Kanton begründet im Weiteren: «Für das Projekt ‘FGS 872, Käserei’ wurde eine umfassende Interessensabwägung erstellt. Verschiedene Varianten für die Anordnung der Bushaltestellen wurden überprüft (Busbuchten und Fahrbahn-Haltestellen). Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse hat sich gezeigt, dass es keine Variante gibt, bei der die geometrischen Normwerte der Haltekante und die geforderten Sichtweiten hundertprozentig eingehalten werden können. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mussten Kompromisse bei der Anordnung und Gestaltung eingegangen werden, diese wurden mit diversen Fachstellen und der Kantonspolizei jedoch intensiv besprochen. Im Rahmen dieser Interessensabwägung hat sich gezeigt, dass die Fahrbahnhaltestelle an diesem Standort die sicherste und verträglichste Lösung ist.» Der Kanton sei zudem überrascht über den negativen Bescheid der Stadt, habe diese doch 2019 die Lösung mit Fahrbahn-Haltestelle noch ­befürwortet.

Schon mal fehlgeplant
Wer im Stossverkehr von St.Gallenkappel Richtung Rapperswil-Jona hinter einem Bus fährt, kennt das lästige Stop-and-go. Ist der Bus zudem dem Fahrplan voraus, kann es sein, dass er auf der Fahrbahn einfach wartet, bis er wieder im Plan ist. Ein Vorbeikommen der hinten wartenden Autos ist wegen den Verkehrsinseln nicht möglich. Bei Busbuchten besteht dieses Problem nicht, der Verkehr kann fliessen.

Bereits bei der Abstimmungsvorlage «Stadtraum Neue Jonastrasse – St. Gallerstrasse» vom November 2019 wollte der Kanton beim Joner Kreuz beidseitig bestehende Busbuchten zugunsten von Fahrbahn-Haltestellen aufheben. Auf Nachfrage des damaligen Nein-Komitees krebste der Kanton zurück und erläuterte, dass diese Lösung nicht den aktuellen Bestimmungen entspreche. Eine Aufhebung von Busbuchten sei nicht vereinbar mit dem Kantonsratsbeschluss zum Strassenbauprogramm. Nun sieht es so aus, dass der Kantonsrats­beschluss, wenn immer möglich, Busbuchten zu realisieren, durch hohe Vorgaben bezüglich BehiG und Verkehrssicherheit ausgehebelt wird und davon wiederum bestehende Busbuchten betroffen wären.

Sven Gasser

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