Gommiswald: Kein «Schild»-Bürgerstreich?

Schilderwald am Ricken: Wie überholt man eine Mittelinsel?Foto: Max Kern

Waren am Ricken Schildbürger am Werk? Das finden etliche Autofahrer, die Richtung Rapperswil talabwärts die vielen Verkehrsschilder und mittendrin eine Mittelinsel entdecken. Wie soll man da fahren? Geschweige denn überholen?

Die Schilder stehen am rechten Strassenrand auf dem Gebiet der Gemeinde Gommiswald. Wer vom Ricken Richtung Ausflugsrestaurant Waldegg fährt, sieht zuerst ein Verkehrsschild «Überholverbot aufgehoben». Wenige Meter später das Schild 214 (Schleuder- oder Rutschgefahr). Die Strasse ist beim Selbstversuch zum Glück trocken. ­Warum also nicht den (zu) langsam fahrenden Zeitgenossen vor sich überholen? Aber, hoppla! Beim Überholen kommt einem plötzlich eine Mittelinsel entgegen.

Was tun? Das Überholmanöver wieder abbrechen? Was nicht immer ganz einfach ist. Oder, zweite Möglichkeit, man «überholt» auch die Mittelinsel? Riecht schwer nach einem Schildbürgerstreich. Die Schildbürger-Schwänke sind erstmals 1597 erwähnt. Die Bürger des fiktiven Ortes Schilda werden in diesen humorvoll gemeinten Überlieferungen als naive, törichte und engstirnige Personen geschildert. Beispiel gefällig? Als die Schildbürger ein dreieckiges Rathaus gebaut und gemerkt hatten, dass sie die Fenster vergessen hatten, hatte ein Ratsherr eine Eingebung: Wir holen das fehlende Licht mit Säcken ins Rathaus.

Kein Handlungsbedarf für Kapo
Waren jetzt auf der Strasse am Ricken in Sachen Schildern auch Schildbürger am Werk? Nein, findet man bei der Kantonspolizei St. Gallen. Hauptmann Werner Lendenmann, Leiter Verkehrstechnik, schreibt auf Anfrage: «Die Beschilderung ist grundsätzlich korrekt und wurde in der vorliegenden Form auch angeordnet.» Aber Lendenmann gibt auch zu: «Zu bemerken gilt es, dass diese (die Beschilderung, die Red.) vor dem Einbau der Mittelinsel bereits Bestand hatte.» Und wie müssen Autolenker bei einem Überhol­manöver jetzt die plötzlich sichtbare Mittelinsel umfahren? Der Leiter der St. Galler Verkehrstechnik: «Hindernisse müssen grundsätzlich rechts umfahren werden.» Und: «Momentan ­sehen wir in vorliegender Sache keinen Handlungsbedarf, die Signalisation anzupassen.» Also kein Schildbürgerstreich, findet die St. Galler Polizei.

Max Kern

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