Reich befrachtete Bürgerversammlung Rapperswil-Jona

Die Schulanlage Burgerau soll saniert und zum Teil neu gebaut werden. (Foto: Sven Gasser)

Gleich fünf Berichte und Anträge präsentiert der Stadtrat von Rapperswil-Jona an der Bürgerversammlung vom 7. Dezember, darunter der Anstoss zu einem Grossprojekt.

Zu Traktandum 1 gehört das Budget für 2024 – ein solides Budget, wie Stadtpräsident Martin Stöckling erläutert. Es wird mit einem Ausgabenüberschuss von etwas über 3 Mio. Franken gerechnet. Höherer Abschreibungsbedarf, Zinsen für Investitionen und ein höherer Personalbedarf sorgen für Mehrkosten. 10,6 neue Stellen werden geschaffen, davon sechs für Lehrpersonen, da sechs zusätzliche Klassen zu unterrichten sind. Die Zunahmen im Personalbereich steigen um 4,37 Mio. Franken, darin enthalten ist die Anpassung bei den Besoldungssätzen des Verwaltungspersonals um 2,5%, bzw. bei den Lehrpersonen um 1,4%. Der Steuerfuss bleibt unverändert bei 74%. Für 2024 plant die Stadt jetzt schon vier Bürgerversammlungen mit einem grossen Investitionsprogramm.

Wettbewerbskredit für Burgerau
Steigende Schülerzahlen verursachen mehr Platzbedarf mit zeitgemässen Räumlichkeiten. Das Sekundarschulhaus Burgerau wurde 1914 erstellt, 1938 mit einem Westtrakt erweitert, 1960 kam ein abgetrennter Neubau hinzu. Während am Altbau äusserlich nichts verändert werden darf, erwägt der Stadtrat nach reiflicher Überlegung den Neubau abzureissen und durch einen kompakten Ersatzneubau mit integrierter Doppelturnhalle und Aula zu ersetzen. Während die Denkmalpflege beim Altbau möglichst geringe Eingriffe fordert, sieht sie beim Neubau kein Schutzbedarf. Aufgrund einer Machbarkeitsstudie ist ein Ersatzneubau bezüglich betrieblichen Anforderungen, Ökologie und Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz die optimalste Lösung. Im April 2024 möchte die Stadt deshalb einen Wettbewerb ausschreiben und beantragt dazu 400 000 Franken an der Bürgerversammlung. Das eigentliche Projekt wird in der Grössenordnung von zirka 50 Mio. Franken liegen und könnte bestenfalls im Juni 2025 an die Urne.

Fünf oder sieben Stadträte?
Zu reden geben wird sicher das Traktandum 2 mit einer Reduktion von sieben voll-/teilamtlichen Stadträten auf fünf Vollamtliche. Die SP hatte diesen Antrag an der Bürgerversammlung im Juni gestellt, welcher angenommen und nun von der Stadt zur Abstimmung gebracht wird. Für die Umsetzung ist eine Änderung der Gemeindeordnung nötig. Gegen die Vorlage regt sich nun Widerstand. Das Komitee «Für einen starken 7er-Stadtrat» möchte an sieben Mitgliedern festhalten, jedoch die Pensen erhöhen und Ressorts einführen (die «Obersee Nachrichten» berichteten) und wird einen entsprechenden Antrag bringen. Für diesen ist keine Änderung der Gemeindeordnung nötig. Der Stadtrat befürwortet die Fünferlösung mit gleichwertigen Ressorts. Die Gewählten seien so näher bei der Verwaltung und könnten sich aktiv an der Gestaltung der Stadt beteiligen, Führung und Verantwortung übernehmen. Was bei diesem Modell jedoch zu beachten ist, dass nur der Präsident, respektive die Präsidentin fix gewählt wird. Die Zuteilung der Ressorts würde unter den vier übrigen Gewählten intern geregelt. Für den Stadtrat wäre ein Siebnermodell sicher auch machbar, dies sei eine Frage der Organisation und Flexibilität der Mitglieder.

Wie wird abgestimmt?
Ist eine Bürgerversammlung dynamisch, kann vieles passieren. So kann z.B. ein Verweisen der Vorlage an die Urne beantragt werden. Dann würde der Entscheid über Ja oder Nein erst im Juni 2024 feststehen. Dann würde es bereits sportlich für die im Herbst 2024 anstehenden Erneuerungswahlen. Wie die Stadt an der Medienkonferenz mitteilte, bereite man sich bestmöglich vor, um auf Anträge reagieren zu können. Jener des Siebnerkomitees ist der Stadt bekannt und man steht mit den Exponenten in Kontakt. Die beiden Anträge können jedoch nicht gegeneinander ausgemacht werden, weil der eine die Änderung der Gemeindeordnung nötig macht, der andere jedoch nicht. Je nach Ergebnissen der laufenden Bürgerversammlung wären Prüfungsaufträge ein Möglichkeit.

Neuregelung Finanzbefugnisse
Ebenfalls ein angenommener Antrag der SP kommt im Traktandum 3 zur Abstimmung, der eine Neuregelung der Finanzbefugnisse des Stadtrats verlangt. In der Folge des «China-Deals» soll der massgebende Betrag bei einer Veräusserung einer Immobilie der Handänderungswert und nicht mehr der Verkehrswert oder die Anlagekosten sein. Das letzte Traktandum betrifft Entlastungsmassnahmen des Lehrpersonals.

Sven Gasser

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