Zuerst der Sprayer, dann der Flachmaler, gefolgt vom Sprayer. Graffiti-Künstler und Behörden liefern sich auf der Autostrasse A52 im Oberland ein Katz- und Mausspiel. Mitunter gibt’s Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung.
Die grossflächigen Graffitis an den Autostrassen-Brückenpfeilern auf der A52 sind in beiden Richtungen unübersehbar. Klar ist: Auto- oder Motorradfahrer beider Geschlechter werden durch die Sprayereien in ihrer Konzentration abgelenkt. Wer oft auf der A52 unterwegs ist, dem fällt auf, dass sich die Bilder immer wieder ändern. Die Sache ist einfacher als die Frage mit dem Ei und dem Huhn... Zuerst war ein nackter Betonpfeiler. Dann kam ein Sprayer und brachte seine künstlerischen Ideen auf den Beton. Unbestimmte Zeit später kommt ein Malertrupp im Auftrag der Baudirektion und übermalt die Graffitis mit hellgrauer Farbe. Das kostet den Steuerzahler gemäss Angaben eines Mitarbeiters des Bundesamtes für Strassen ASTRA 200 Franken pro Quadratmeter Beton. Muss für die Malerarbeiten gar eine Spur der Autostrasse gesperrt werden, wird’s noch viel teurer.
Sprayer-Derby FCZ vs. GC
Was sind die Kosten für die Schmierereien? Das ASTRA verwies an die Baudirektion des Kantons Zürich. Dort antwortete die Medienstelle: «Das kantonale Tiefbauamt führt weder eine Statistik noch erhebt es die Kosten für das Entfernen von Sprayereien. Ab einer bestimmten Grösse des Graffitis oder der Sprayerei und dem damit verbundenen Schaden reichen wir Strafanzeige wegen Sachbeschädigung ein.» Zweite Frage: Wie oft sind die Flachmaler auf der A52 im gefährlichen Einsatz? Sascha Rhyner von der Medienstelle der Baudirektion: «Bei einem Kantonsstrassennetz von 1358 Kilometern ist es für uns unmöglich, permanent in Kenntnis aller Sprayereien zu sein, die auf den Bauwerken des Kantons angebracht werden. Es ist leider eine Tatsache, dass die Kunstbauten des kantonalen Tiefbauamtes – dazu gehören Brücken, Unterführungen, Stützmauern – immer wieder Opfer von Sprayereien werden. Es würde den Rahmen des Möglichen sprengen, sämtliche Graffitis immer umgehend zu entfernen. Deshalb wird im Einzelfall entschieden, wie mit solchen Schäden umgegangen wird. Sind sie jedoch politisch heikel, rassistisch oder sexistisch, werden sie umgehend entfernt.»
Kopfgeld von 3000 Fr. ausgesetzt
Auffallend auf der A52: Die Anhänger der Zürcher Fussballclubs FCZ und GC liefern sich ein Sprayer-Derby. Sobald die Hoppers-Anhänger ihr Revier mit «GCZ» markiert haben, schlagen die Stadtrivalen zu und machen aus dem «G» ein «F». Vater der heutigen Sprayer war in den 70er-Jahren Harald Naegeli (geb. 1939), der mit seinen illegalen Wandzeichnungen an öffentlichen Gebäuden weltweit bekannt wurde. Auf den «Sprayer von Zürich» war ein Kopfgeld von 3000 Fr. ausgesetzt.
Max Kern