Grünes Licht für Federers Bootshaus

Der öffentliche Seezugang Gubel ist kaum besucht. Foto: Sven Gasser

Der Stadtrat erteilt die Bewilligung für den Neubau eines Bootshauses mit Steg auf dem Federer-Grundstück im Kempratner Seegubel. Gleich nebenan besteht seit 2018 ein kaum benutzter Seezugang der Stadt Rapperswil-Jona.

Am 4. September verkündete die Stadt, dass die Einsprachen bezüglich Neubau eines Bootshauses mit Steg im Seegubel durch Kanton und Stadt abgewiesen wurden und in der Folge die Baubewilligung erteilt wurde. Einer der Einsprecher war der Verein Rives Publiques unter Federführung des Präsidenten Victor von Wartburg. Er kämpft seit mehr als 20 Jahren für einen freien Zugang zu den Ufern der Seen und Wasserläufe in der Schweiz.

«Uferloser Volksbetrug»
Es sei keine Überraschung, dass die Baubewilligung erteilt wurde, erklärt Victor von Wartburg auf Anfrage der «Obersee Nachrichten». Es mache keinen Sinn, dagegen Rekurs zu machen. Der Verein verlangt jedoch nach Beratung mit seinem Anwalt Auskünfte, Plan- und Dokumentkopien. Der Bauherrschaft wurden mit der Bewilligung Auflagen gemacht. So wurde das Bootshaus verkleinert und ein Anbau nicht bewilligt, weiter sind Naturschutz- und Ersatzmassnahmen angeordnet worden. Von Wartburg reicht das nicht. Er sieht einen «uferlosen Volksbetrug». Alle Gewässer gehören in die Hoheit der Kantone und nicht der Gemeinden. Gemäss Art. 664 ZGB gibt es «keinen privaten Besitz am See». Für von Wartburg sind gemäss Bundesgerichtsurteil vom 15. März 2021 Grundbucheinträge mit Seeanstoss kein Beweis für Eigentum am See – Gewässer, ihr Bett und Ufer gehörten zum öffentlichen Gut.

Verstoss gegen Richtplan
Im Kanton St.Gallen steht im Richtplan, der am 15. Januar 2023 von Bundesrat genehmigt wurde, geschrieben: «Die Erstellung eines Seeuferwegs ab Gemeindegrenze Kempraten bis zur Kantonsgrenze Feldbach ist mittelfristig zu verwirklichen.». Mit der Bewilligung von Federers Bootshaus mit Steg, im Gewässerraum und ausserhalb der Bauzone werde ein Seeuferweg verunmöglicht, so von Wartburg. Der Kanton verstosse gegen seinen eigenen Richtplan und die Stadt wolle vom Ganzen nichts wissen.

Das Volk erwacht
Von Wartburg spürt ein Erwachen des Volkes, das sich bei solchen Entscheiden wie im Beispiel Federer nicht für seine Rechte einsetzen kann. Und er gibt sich kämpferisch: «Die Politik ist erbärmlich. Sie orientiert sich dem Geld hin!» Es sei ihm leid, diese Diskussionen dauernd führen zu müssen, denn die Politik setze nicht um, was gesetzlich festgeschrieben sei. Er sieht nur einen Weg, nämlich schweizweit eine Abstimmungsmehrheit zu erreichen, damit Gewässerzugang für alle in die Verfassung kommt.

Öffentlicher Seezugang Gubel
Einen «kleinen, feinen Ort» nannte es der damalige Bauchef Thomas Furrer 2018 bei der Einweihung des öffentlichen Seezugangs im Gubel. Im Dezember 2016 bewilligte die Bürgerversammlung in einer hitzigen Budgetdebatte einen Kredit über 750 000 Franken für die Realisierung des Mini-Platzes am See ganz knapp. Dem vorausgegangen war ein jahrelanges Seilziehen mit den direkten Nachbarn, welche schliesslich in einen Baurechtsvertrag einwilligten. Spontan findet man den Zugang an der Zürcherstrasse kaum. Nur eine Ver(Ge-)botstafel und ein unscheinbares Tor sind sichtbar. Hört man sich in der Stadt um, wissen die wenigsten, dass es diesen Zugang gibt, und jene, die ihn kennen, waren meist noch nie dort. Kein Wunder, denn ausser anwesend sein und atmen ist dort so ziemlich alles verboten oder unerwünscht. Man fühlt sich wie auf einem Friedhof. Das Tor ist von 8 bis 22 Uhr geöffnet, rollstuhlgängig ist die Anlage nicht und die Füsse in den See strecken darf man auch nicht. «Unterhaltungen sind in angemessener Lautstärke zu führen», so die Gebotstafel. Wer also auf einem der beiden Bänkli einen Jass am See machen will, hat dies leise zu tun. Mittlerweile ziemlich zugewachsen ist es wirklich ein Ort der Stille, die Zürcherstrasse hört man kaum.

Sven Gasser

Back To Top