«Hündeler» oft leinenlos: An der Goldküste hält man wenig von Leinenzwang

Neben dem Golfplatz von Zumikon: Ein «Hündeler» mit seinen beiden Vierbeinern – ohne Leine! (Foto: Max Kern)

Zumikon ZH – Seit dem 1. April (kein Scherz) gilt im Kanton Zürich Leinenpflicht. Halten sich die Hundehalter daran? Nein.

Eine (nicht repräsentative) Feldstudie der «Obersee Nachrichten» zwischen Zürich-Witikon, Binz (Gemeinde Maur), Zollikerberg und Zumikon zeigt: An der Goldküste halten «Hündeler» beider Geschlechter wenig vom Leinenzwang. Die Tour vergangenes Wochenende führt zum Schluss: Nicht einmal die Hälfte der Hundehalter hat ihren Vierbeiner an der Leine. Dabei schreibt die Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich klar vor: «Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli». Der Kanton schreibt: «Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Frei laufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütenden Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren. Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht.»

Weiter schreibt der Kanton: «Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.» Wie halten sich die Hundehalter an das Verbot? Golf & Country Club Zürich in Zumikon: Zwei Mittfünfzigerinnen sind mit ihren zwei Hunden am Spazieren. Die Vierbeiner geniessen neben dem Wald freien Auslauf, die beiden Damen sind am Tratschen. Beim Schiessplatz Breitwies in Zumikon ist eine blonde Spaziergängerin, die bei Miss-Schweiz-Wahlen kaum auf dem letzten Platz gelandet wäre, mit zwei Hunden unterwegs. Beide ohne Leine.

Wenig später: Drei Hundehalterinnen lassen ihre muskelbepackten Doggen ohne Leine am Waldrand Spuren suchen. Kurze Zeit später: Ein Rentner mit zwei Hunden kommt entgegen – Sie ahnen es, ohne Leine. Fazit: Kaum 50 Prozent der Hundehalter an der Goldküste halten sich an die Leinenpflicht. Verstösse werden mit einer Busse von 60 Fr. geahndet. Polizei, Wildhüter oder Ranger dürfen büssen.

Max Kern

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