Neuer und sicherer Fussweg in Schmerikon

Neue Fusswegverbindung Bahnhof - Allmeindstrasse in Schmerikon. Bild: zVg

Im Zusammenhang mit dem Doppelspurausbau Uznach - Schmerikon wird ein langjähriges Vorhaben Realität. Der Bahnübergang Allmeindstrasse erhält ein zweites, westliches Trottoir und unmittelbar angrenzend an das Bahntrassee wird eine neue Fusswegverbindung zum Seefeld und Bahnhof erstellt. Die Pläne liegen zur Mitwirkung auf.

Mit dem Rückbau der Bahnanlagen vor rund zwanzig Jahren bot sich der politischen Gemeinde die Möglichkeit, einen schmalen Streifen, unmittelbar entlang der Schienen vom Seefeld bis zum Bahnübergang, zu erwerben. Mit dem kommunalen Richtplan 2008 wurde eine Fusswegverbindung in diesem Abschnitt festgesetzt. Im Zusammenhang mit dem Doppelspurausbau der SBB zwischen Uznach - Schmerikon bietet sich nun die Möglichkeit, diese Wegverbindung umzusetzen. Auf Antrag der Gemeinde Schmerikon realisiert die SBB im Abschnitt des Bahnüberganges ein neues, zusätzliches westliches Trottoir. Die Gemeinde ergänzt auf der Südseite der Bahnlinie das Trottoir, durchgehend über die Einmündung der Seestrasse hinweg. Auf der Nordseite wird auf dem erworbenen Landstreifen entlang der Schiene ein neuer Fussweg bis zum Seefeld erstellt.

Sicherer zum Hallenbad
Mit diesem neuen Fussweg wird die Verbindung von und zum südlich gelegenen Wohn- und Arbeitsquartier und zu den Sportanlagen verbessert und sicherer gestaltet. Insbesondere für zahlreiche Schüler auf dem Weg zum Hallen- und Seebad erübrigt sich das zweimalige Überqueren der Allmeindstrasse, ein Unterfangen, dass insbesondere südlich des Bahnüberganges, infolge eines mangelnden Fussgängerstreifens nicht gefahrlos erfolgen kann. Die Realisierung ist in Abstimmung mit der Bauleitung des Doppelspurausbaus, zusammen mit der SBB anlässlich der Erstellung des zweiten Gleises im Abschnitt Bahnhof bis Sand, im Verlauf dieses Jahres vorgesehen. Durch die gleichzeitige Umsetzung ergeben sich Synergien bei den Baumeisterarbeiten
und insbesondere bei den Sicherungsmassnahmen für Bauten im Umfeld der Bahnanlagen.

Velofahrer sind vom Fahrverbot ausgenommen
Im Budget werden rund CHF 300'000 für die Ausführung eingestellt. Die neue Wegverbindung wird als Gemeindeweg 1. Klasse mit dem Namen «Bahnweg» eingestuft. Auf ihr soll ein Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14 gemäss Signalisationsverordnung) gelten. Da die vorhandenen Abmessungen von rund 2.50 m Breite nicht ausreichen wird darauf ver-zichtet einen kombinierten Fuss- und Veloweg zu erstellen. Das Bauprojekt der dsp Ingenieure & Planer AG liegt ab sofort bis zum 7. Februar 2023 zur Mitwirkung auf. Bestandteil des Verfahrens ist auch der Teilstrassenplan der ERR Raumplaner AG. Alle Unterlagen sind einsehbar auf der Plattform «mitwirkung-schmerikon.ch». (ON)

Back To Top