Stadtparlament: Abstimmungsbeschwerde eingereicht

Stadtrat und Schulpräsident Luca Eberle, Stadtpräsident Martin Stöckling und Stadtrat und Bauchef Christian Leutenegger präsentieren die Abstimmungsvorlagen. (Foto: Sven Gasser)

Anlässlich einer Medienkonferenz zu den Urnenabstimmungen (12. März) und Traktanden für die Bürgerversammlung (2. März) der Stadt Rapperswil informierte Stadtpräsident Martin Stöckling, dass bezüglich der Urnenvorlage Gemeindeordnung im Vorfeld eine Abstimmungsbeschwerde eingegangen ist.

Die mehrseitige Beschwerde werde beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen nun geprüft. Bemängelt wird in der Beschwerde die u.a. die unklare Abstimmungsfrage und die Weigerung der Stadt, die Argumente der Gegner in der Abstimmungsbroschüre aufzuführen. In der Beschwerde werde zu einer Absage des Urnengangs betreffend Gemeindeordnung aufgefordert.

Stöckling betonte, dass die rechtlichen Abklärungen der Stadt ergeben haben, dass alles in Ordnung sei. Die Urnenabstimmung zu dieser Vorlage werde deshalb wie geplant durchgeführt. Bis ein allfälliger Entscheid des Kantons vorliegt können mehrere Monate vergehen.

An der Urne kommen zur Abstimmung: Gemeindeordung (Stadtparlament), Baukredit Zeughausareal und Baukredit Pflegezentrum Schachen, dieser in der Höhe von 78,5 Mio Franken.

An der Bürgerversammlung kommen die Traktanden: Projektierungskredit bauliche Massnahmen Eishalle Lido, Projektierungskredit Sanierung und Ausbau Alte Jonastrasse und ein Rahmenkredit 1. Tranche Komplettersatz fossile Heizsysteme im Eigentum der Stadt zur Diskussion und Abstimmung.

Sven Gasser

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