Ab ins kühle Nass, aber richtig

Im Wasser ist es wichtig, sich sichtbar zu machen und Schwimmhilfen zu verwenden, die zum Beispiel bei Erschöpfung überlebenswichtig sein können. (Symbolfoto: zVg/SLRG)

Der Sommer hat endlich Einzug genommen. Für viele in der Region heisst es: ab ins kühle Nass. Ob am Pfäffikersee oder Zürichsee, in einem kühlen Tobel des Bezirks Hinwil oder in der Jona und Töss. Doch Wasser ist auch eine Gefahrenquelle, jährlich ertrinken fast 50 Menschen in der Schweiz.

Der intelligente Schwimmer kennt seine Grenzen, schwimmt lange Strecken nie allein und hat immer ein Auftriebsmittel dabei. So mahnt der Rapperswiler Rettungsschwimmer Andreas Hediger vor Risiken im kühlen Nass. Im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre ertranken 46 Menschen in der Schweiz.

Gefahren erkennen
Doch wie sieht der Vergleich mit anderen Ländern aus? Dies sei schwierig zu vergleichen unter den Ländern, da es in der Schweiz sehr viele Seen und Fliessgewässer gibt, aber im Durchschnitt sei vieles ähnlich, wie in umliegenden Ländern. Global gesehen ist die Anzahl tödlicher Ertrinkungsunfälle sehr klein, jedoch sei jeder Unfall tragisch und einer zu viel. Das Ziel sollte daher sein, die Ertrinkungsunfälle im Allgemeinen und die tödlichen speziell zu minimieren und diese durch Präventionsarbeit zu verhindern, meint der SLRG-Instruktor. Die Gefahren lauern vom Kinderbecken im Garten, über den Pool, bis in die grossen und offenen Gewässer. Vor allem für Kleinkinder kann schon ein Eimer oder ein Planschbecken im Garten gefährlich sein. Darum gilt die Baderegel Nr. 1: «Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen!» Nicht nur in der Badi oder am See und Fluss, sondern auch zu Hause, wenn Wasser­behältnisse oder eben Planschbecken vorhanden sind. Im See unterschätze man sehr schnell die grossen Distanzen. Darum empfiehlt die SLRG, nie allein und immer mit einem Auftriebsmittel in den See zu steigen. Denn auch der bestens trainierte Körper kann plötzlich eine Schwäche erleiden. Auch der Bootsverkehr ist zu beachten. Darum immer etwas Sichtbares mitnehmen oder mitführen, wie eine auffällige Badekappe oder ein auffälliges Auftriebsmittel, das von Bootsführern gesehen werden kann. Zudem ist zu beachten, dass das Schwimmen in und um Hafenanlagen sowie bei Kursschiffstegen verboten ist.

Gute Vorbereitung ist wichtig
Ob mit dem Gummiboot auf dem Linthkanal, der Töss oder Limmat, man sollte im Vorhinein immer die Strecke rekognoszieren und wissen, was auf einem zukommt, sodass die Gummibootführenden nicht von einer Stromschnelle, einem Hindernis oder einem Wehr überrascht werden. Boote und andere Schwimmhilfen dürfen nicht zusammengebunden werden, da diese so an Schwemmholz oder anderen Gegenständen hängen bleiben und das Boot kentern lassen könnten. Zusätzlich sollte man in einem Fluss nie abstehen, da fliessendes Wasser eine riesige Kraft auf den Menschen ausübt. Sollte ein Fuss festklemmen, wird es lebensgefährlich. Es kann gut sein, dass mal ein spontaner Regenschauer am Bachtel fällt. Dabei kann die Wassermenge innert Sekunden von einem Rinnsal zu einem reissenden Fluss anwachsen. Da rät der Rettungsschwimmer: «Badet oder picknickt man am Fluss, ist die Wettervorhersage des ­gesamten Einzugsgebietes des Flusses und aktuelle Wetterveränderungen zu beachten. Bei sich ändernder Farbe des Wassers oder des Wasserstandes, ist unverzüglich das Flussbett zu verlassen». Menschen, die in der Schweiz aufgewachsen sind, sind Wasser gewohnt und könnten vielmals schwimmen. Dies gilt aber nicht für alle Personen, die in der Schweiz leben, aber dennoch die Vorzüge des Wassers geniessen wollen. Präventionsarbeit und -kampagnen helfen hier, auf Gefahren aufmerksam zu machen. «Wir haben unsere Baderegeln daher auf Ukrainisch und Russisch ergänzt. Somit sind diese nun in zwölf Sprachen verfügbar und auf der Webseite der SLRG gratis einzulesen», so Andreas Hediger. Vergangenes Jahr hat die SLRG-Region Zürich ein gross angelegtes Präventionswochenende veranstaltet, an dem Mitglieder von SLRG-Sektionen zum Teil an verschiedenen Orten als Badewachen im Einsatz waren oder patrouillierten, um die Badenden an die lebensrettenden Bade- und Flussregeln zu erinnern.

Thomas Hulliger

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