Polizei geht auf Alk-Sünder los

Hochprozentiger Alkohol fliesst in Strömen: 60 Prozent der Jugendlichen bekamen illegal Schnaps. (Foto: Max Kern)

Die Stadt Wetzikon führte Anfang Februar Alkoholtestverkäufe bei Online-Anbietern durch. Resultat: 60 Prozent der Jugendlichen erhielten illegal Wein, Bier oder Hochprozentiges. Der Wetziker Polizei-Kommandant Matthias Widmer sagt zu den «Obersee Nachrichten»: «Das Ergebnis enttäuscht.»

In Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz Zürich führte die Stadtpolizei Wetzikon im Februar Alkoholtestkäufe auf ihrem Stadtgebiet durch. Zum ersten Mal wurden die Testkäufe im Online-Verkauf gemacht. Beispielsweise in der Gastronomie, wo Alkohol auf der Website eines Restaurants, Take-aways oder über eine Online-Plattform bestellt wurden. Als Käuferinnen und Käufer traten Mädchen und Knaben im Alter von 14 Jahren auf. Sie versuchten, verschiedene alkoholische Getränke zu erwerben. Es wurden zehn Online-Bestellungen getätigt. Die Bestellungen wurden durch die jeweiligen Betreibenden mittels Lieferdienst an einen bestimmten Ort geliefert. 60 Prozent der Betreibenden beziehungsweise Lieferanten haben weder bei der Bestellung noch bei der Auslieferung auf das Alter der Bestellenden geachtet und somit Alkohol an unter 16-Jährige verkauft. Die restlichen 40 Prozent der Betreibenden haben bei der Bestellung auch nicht nach dem Alter gefragt. Hingegen haben deren Lieferdienst-Mitarbeitende bei der Übergabe der Bestellung einen Ausweis verlangt und darauf die bestellten alkoholischen Getränke wieder mitgenommen. Die Stadt Wetzikon schreibt: «Die Auswertung der Testkäufe von Alkohol im Onlinehandel zeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht und die bestehenden Tools zur Altersidentifikation nicht ausreichen, um den Jugendschutz zu gewährleisten.»

Schweizweit ist’s noch schlimmer
Wie beunruhigt ist man bei den Ordnungshütern über das 60-Prozent-Ergebnis? Polizei-Kommandant Matthias Widmer sagt zu den «Obersee Nachrichten»: «Die Stadtpolizei Wetzikon führt seit Jahren regelmässig Alkohol-Testkäufe durch. Bislang aber nur vor Ort, in den Betrieben. Dass auch Online-Lieferdienste kontrolliert werden, ist bei uns neu. Aus diesem Grund bin ich über das Ergebnis nicht überrascht, aber trotzdem enttäuscht. Dieses Resultat zeigt mir, dass wir in diesen Bereich weiter aktiv bleiben müssen.»

Wie ist das weitere Vorgehen der Polizei gegen illegale Alkoholverkäufe an Jugendliche? Alle kontrollierten Betriebe würden schriftlich über die Kontrollen und die Resultate informiert, so der Polizei-Kommandant. Widmer: «Nicht kontrollierte Betriebe erfahren einerseits durch die Medien, dass wir dieses Segment kontrollieren, und im Weiteren besuchen meine Spezialisten in Frage kommende Betriebe vor Ort und führen Präventionsgespräche durch. Mit diesem Vorgehen versuchen wir die Anzahl der Alkoholverkäufe an Jugendliche zu reduzieren.» Werden die fehlbaren Lieferanten verzeigt oder gar bestraft? Den fehlbaren Betrieben werden, so der Wetziker Polizei-Kommandant, «jeweils eine verwaltungsrechtliche Verfügung mit entsprechenden Gebühren zugestellt.» Zur Erinnerung: Das Gesetz verbietet den Verkauf von Bier und Wein an Personen unter 16 Jahren und von Spirituosen an Personen unter 18 Jahren. 2022 wurden schweizweit 285 Online-Testverkäufe durchgeführt. Laut dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hätten bei Online-Käufen in Restaurants und Take-Aways 84 (!) Prozent der Jugendlichen Alkohol erhalten.

Max Kern

Back To Top