Die Quaggamuschel ist eine grosse Bedrohung für die Schweizer Gewässer

Bis zu 25 000 Quaggamuscheln pro Quadratmeter wurden schon gezählt – sie breitet sich rasant aus. (Foto: Eawag)

2016 wurden im Bodensee die ersten Quaggamuscheln festgestellt. Die invasive Art verbreitet sich rasant, hat keine Fressfeinde und richtet enorme Schäden an. Der Zürichsee ist bisher verschont – noch.

Die ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum stammende Quaggamuschel hat sich innert acht Jahren im ganzen Bodensee ausgebreitet und hat die seit den 1960er-Jahren bekannte invasive Zebramuschel weitestgehend ersetzt. Denn die Quagga ist ein Alleskönner. Bis in die tiefsten Stellen des Bodensees auf 250 Metern Tiefe hat sie sich ausgebreitet; mit bis zu 25 000 Muscheln pro Quadratmeter.

Schäden an Infrastruktur…
Trinkwasserfassungen im Bodensee wurden im Hinblick auf die Zebramuschel in einer Tiefe von 60 Metern angelegt, damit die Muscheln die Fassungen nicht bewachsen. Für die Quaggas kein Problem – die bewachsen alles, in jeder Tiefe und schnell. Die Schäden an Wasserfassungen, Wärme-/Kälte-Pumpen und Filteranlagen kosten Millionen und sehr viel Aufwand.

…und Schäden am Ökosystem
Die Abermillionen Quaggas filtern als ihre Nahrung gigantische Mengen an Plankton aus dem Seewasser. Plankton, das dann anderen Tieren in der Nahrungskette fehlt – wie zum Beispiel Fischen. Das ökologische Gleichgewicht wird massiv gestört. Im Juni 2023 beschloss die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) ein dreijähriges Fangverbot für Felchen ab Januar 2024, nachdem der Felchenbestand massiv zurückgegangen ist. Als Grund gibt die IBKF nebst der grossen Anzahl von Stichlingen, einer invasive Fischart, auch die Quaggamuschel an.

Wie sieht die Prävention aus?
Die Eawag, das Wasserforschungsinstitut der ETH, forscht seit Jahren zur Quaggamuschel. Der Biologe Piet Spaak, Schweizer Quaggamuschel-Spezialist, äussert in einem Newsletter der Eawag: «In Seen, die bereits betroffen sind, lässt sich die Dynamik aufgrund der Invasivität der Muschel nicht mehr aufhalten. Das ist leider eine schlechte Nachricht für die tiefen Seen des Alpenvorraums, die von der Quaggamuschel betroffen sind.» Weiter: «Gleichzeitig ist das aber auch eine Warnung für Seen, in denen die Quaggamuschel noch nicht gefunden wurde, wie der Zürichsee und der Vierwaldstättersee. Mit geeigneten Massnahmen, zum Beispiel einer Reinigungspflicht für Boote und gezielten Informationskampagnen, könnte hier die Ausbreitung in neue Gewässer noch verhindert werden.»

Was machen die Kantone?
Nachdem im Alpnachersee und im Zugersee seit Kurzem die ersten Quagga-Nachweise vorliegen, hat der Kanton Schwyz für den Schwyzer Teil des Zugersees ein Verbot für fremde Boote erlassen, vorerst für ein Jahr. Beim Zürichsee sieht es anders aus. Im Kanton Schwyz müssen Boote fachgerecht gereinigt werden, die Seepolizei macht diesbezüglich auch Kontrollen. Die beiden Kantone Zürich und St. Gallen setzen immer noch auf Freiwilligkeit und verlieren so wertvolle Zeit. Dies könnte fatale Folgen haben. Auch die Eawag empfiehlt dringend, dass das Problem gesamthaft und schnell angegangen wird.

Massnahmen Kanton St. Gallen
Auf Anfrage der «Obersee Nachrichten» bestätigt Antonella Armirotti, Mitarbeiterin Kommunikation, dass bis anhin lediglich im Bodensee Quaggas nachgewiesen wurden – Zürichsee und Walensee sind bisher nicht betroffen. Wie und mit welchen Massnahmen der Kanton gefährdete Gewässer schützt, wird mitgeteilt: «Da die Besiedelung des Bodensees durch die Quaggamuschel bereits stattgefunden hat, kann diese dort nicht mehr ausgerottet werden. Es gilt nun, noch nicht befallene Schweizer Seen so rasch und so gut wie möglich vor einer Besiedlung zu schützen. Im Hinblick auf neue invasive Arten muss auch der Bodensee vor dem Einschleppen solcher Organismen geschützt werden. Bis anhin hat der Kanton St.Gallen mittels Merkblättern, Flyern und Plakaten informiert und sensibilisiert. Er betreibt die Webseite ‹Gebietsfremde Arten | sg.ch›. Dort finden sich auch weiterführende Informationen anderer Partnerinnen und Partner wie der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) oder dem Bundesamt für Umwelt BAFU.»

Kommen weitere Massnahmen?
Ausgelöst durch die neuen Regelungen betreffend Bootsmelde- und Reinigungspflicht in den Zentralschweizer Kantonen (Zug, Schwyz, Luzern, Uri, Nid- und Obwalden) befassen sich im Kanton St. Gallen verschiedene kantonale Ämter seit diesem Frühjahr ebenso eingehend mit der Einführung einer Bootsmelde- und Reinigungspflicht. Damit will der Kanton St. Gallen die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Organismen bekämpfen. Ziel ist es, eine entsprechende Regelung auf den 1. April 2025 einzuführen, so die amtliche Quelle weiter.

Wenn man bedenkt, dass derzeit auf den Seen Hochsaison ist, muss man zu Recht befürchten, dass da wertvolle Zeit verloren geht. Bei einer solchen Gefahr wären sofortige Massnahmen wohl zielführender – denn wie die Eawag mehrfach betont, wird man diese Muschelart nicht mehr los, wenn sie erst einmal da ist.

Was kann jeder beitragen?
Freiwillig ist und bleibt freiwillig und wird demnach auch nicht kontrolliert und sanktioniert. Doch jeder verantwortungsbewusste Wassersportler kann seinen Teil beitragen. Nach dem Auswassern soll das Boot von aussen mit einem starken Hochdruckreiniger und möglichst heissem Wasser gründlich gereinigt werden. Bilgen- und Restwasser komplett ablassen. Kontrollieren, dass keine Rückstände von Schmutz und Pflanzen an Bootsrumpf, Motor, Seilen oder Anker zurückbleiben. Boot und zugehörige Ausrüstung vier Tage trocknen lassen, bevor neu eingewassert wird. Mit der Hoffnung, dass das reichen wird.

Sven Gasser

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