Gefälligkeit oder Weiterbildungkurs?

Die ausgebrochenen Betonteile und Tonsteine werden zerkleinert. (Foto: Ivo Kuster)

Vom 13. bis 16. Juni sollte mit 120 Mann in Rüeterswil ­auf einem Bauerhof ein Wiederholungskurs stattfinden. Doch dieser musste nach zwei Tagen abgebrochen werden.

Der Eschenbacher Ivo Kuster schaut den Behörden regelmässig kritisch auf die Finger und verbreitet diesbezüglich Texte auf seinem Blog. Mitte Juni wurde er auf Fahrzeuge der Zivilschutz­organisation Zürichsee-Linth aufmerksam, die auf dem Rinderweidhof in Rüeterswil vorgefahren waren. Bei einem Augenschein vor Ort stellte er fest, dass hier Abbruch- und Bauarbeiten stattfinden.

Verweigerung des Einsatzes
Jedoch nicht nur das. Da wurde auch Holz in grossen Mengen verbrannt, das Ausbruchmaterial des Stalls in Drainagen und Wege verbaut. Für Kuster ist klar, dass da gegen mehrere Gesetze und Vorschriften verstossen wurde und ein solcher Einsatz niemals hätte bewilligt werden dürfen; zudem vermisst er den Bezug «Zu Gunsten der Gemeinschaft». Gemäss Kuster hätten sich bereits auf dem Besammlungsplatz in Jona mehrere Angehörige des Zivilschutzes geweigert, den Einsatz auf dem Rinderweidhof anzutreten. Diesen Personen sei mit einer Strafandrohung von bis zu 800 Franken entgegnet worden. Weiter hätten Gruppenführer den Auftrag erhalten, für jeden «Ausbildungsposten» Plakate zu erstellen, damit es nach Kurs aussieht. Der Kurs habe dann mit dem Ausmisten des Stalls begonnen, damit mit den Abbrucharbeiten überhaupt gestartet werden konnte. Der Landwirt habe für das Ausmisten «keine Zeit gehabt» und interessanterweise ist er selbst Korporal im Zivilschutz.

Landwirt ist kein Unbekannter
Landwirt M.G. (Name der Redaktion bekannt) ist bereits im vergangenen Jahr beim Hof Altschwand, den er gepachtet hat, aufgefallen. Und es ist im Tal bekannt, dass bei M.G. weggeschaut wird. Diverse Quellen berichten, dass behandeltes Altholz in rauhen Mengen verbrannt und Bauschutt illegal entsorgt wurde, etliche nicht bewilligte Umbauten ausgeführt wurden, asbesthaltiger Bauschutt auf einer Wiese gelagert und vergraben und eine Wasserleitung ohne Bewilligung erstellt wurde. Auch zur Tierhaltung gab es Beanstandungen, denn auch dort wurde ein Laufstall eingerichtet. Eigentlich hätte diese amtlich bekannte Vorgeschichte den Stellen, welche die Zivilschutzaktion am Rinderweidhof bewilligten, auffallen müssen.

Antworten der zuständigen Stellen
Die «Obersee Nachrichten» wollten einerseits von Cornel Aerne, Gemeindepräsident Eschenbach und von Martin Stöckling, Präsident Zivilschutz­organisation Zürichsee-Linth (ZSOZL) wissen, was da schief gelaufen ist. Während Aerne in den Ferien ist, äusserte sich die Gemeinde zur Frage: «Verfügte der Landwirt vom Rinderweidhof über eine gültige Baubewilligung für die Bauarbeiten?» Zitat der Gemeinde Eschenbach: «Bei der Gemeinde ist für dieses Vorhaben vorgängig kein Baugesuch eingereicht worden. Auch ist die Gemeindeführung im Vorfeld weder seitens der Grundeigentümer noch von der Zivilschutzorganisation über den Einsatz informiert worden. Dabei gilt es festzuhalten, dass die operative Planung und Koordination der Zivilschutzeinsätze in der Zuständigkeit des Kommandos liegt. Ein Einbezug der übergeordneten Zivilschutzkommission oder der Standortgemeinde ist für die Übungsplanung in der Regel nicht notwendig/üblich.»

Seitens ZSOZL antwortete die Medienstelle Rapperswil-Jona: «Der Zivilschutz verwahrt sich gegen die Unterstellung, er habe Abbruch- und Tiefbauarbeiten als Ausbildungseinheit ‹getarnt›. Richtig ist hingegen, dass die Ausbildung nicht wie geplant und mit dem Bauern abgemacht ablief.». Hier bleibt die Frage offen, wieso Kader vor Ort nicht entsprechend reagiert haben, die Ausbildung wie abgemacht durchzuführen. Die Medienstelle weiter: «Die Führung des Zivilschutzes muss aufgrund von entsprechenden Meldungen davon ausgehen, dass sich vereinzelt Angehörige des Zivilschutzes auf Anordnungen des Bauern auf Arbeiten einliessen, die nicht im Zusammenhang mit der Ausbildungseinheit standen. Dazu gehört unter anderem das Entfachen eines Feuers sowie die Verwendung von Bauschutt zur Kofferung eines Weges (…). Das – sowie der Umstand, dass sich der Bauer nicht an die getroffenen Abmachungen hielt – war der Grund, die Übung abzubrechen. Diese Vorkommnisse werden zivilschutzintern aufzuarbeiten sein. Ob die Arbeiten gegen gesetzliche Vorgaben verstiessen, ist offensichtlich Gegenstand polizeilicher Untersuchungen.».

So wird die heisse Kartoffel nun rumgereicht. Laut Ivo Kuster hat der Bauer nach dem Übungsabbruch am Freitag mit dem Bagger munter weiter gebaut.

Sven Gasser

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