Halteverbot wegen Elterntaxis

Bis Ende Oktober gilt beim Schulhaus Robenhausen ein Halteverbot. Die Stadtpolizei kann auch Verzeigungen aussprechen. (Foto: Thomas Hulliger)

Vor Schulgebäuden und -anlagen kommt es zeitweise zu prekären Verkehrssituationen aufgrund vieler Fahrzeuge. Dies hat Einfluss auf die Verkehrssicherheit, vor allem auf die der Kinder. Mit einem versuchs­weisen Halteverbot will die Stadt nun versuchen, diese einzudämmen.

Neuerdings können Halteverbote im Bereich der Schulen einfacher angebracht werden. Entlang der Schulhausstrasse in Robenhausen findet ab dieser Woche bis am 27. Oktober der Versuch eines Halteverbots statt. Ob es anschliessend weitere Massnahmen bedingt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird sich nach der Auswertung des Versuchs zeigen, lässt die Stadtverwaltung mitteilen. Mit Halteverboten könne vermieden werden, dass durch Elterntaxis insbesondere bei Schulen in kurzer Zeit viele Fahrzeuge unkoordiniert im Strassenbereich abgestellt werden, was die Sicherheit der Kinder beeinflusse.

Halteverbot gilt für alle
Auch der Präsident des Quartiervereins Robenhausen und unmittelbarer Nachbar des Schulhauses, Philippe Caviezel, sieht die Lage angespannt. «Autos stehen vor allem morgens und nach Schulschluss entlang den weissen Parkfeldern in zweiter Reihe oder auf den umliegenden Trottoirs.» Dies sei durch die verursachte Verengung hinderlich für den Durchgangsverkehr sowie zum Teil auch für Fussgänger. Um festzustellen, ob solche Halteverbote die gewünschte Wirkung zeigen, wird entlang der Schulhausstrasse in Robenhausen, im Abschnitt zwischen Seegräbner- und Tändelistrasse, vom 28. August bis 27. Oktober versuchsweise ein Halteverbot signalisiert. Das Halteverbot beschränkt sich auf die Zeit von 7.30 bis 8.30 Uhr sowie über Mittag von 11.30 bis 14 Uhr. Während des Versuchs gilt es festzustellen, wie sich das Halteverbot auf den Verkehr auswirke. So bestehe einerseits eine gewisse Gefahr, dass das Ein- und Ausladen von Kindern an anderen Stellen geschieht, was unter Umständen ebenfalls nicht gewünscht wird, und andererseits gilt das Halteverbot auch für die übrigen Fahrzeuge, wie beispielsweise für die Post, für Zustellungen allgemein, Umzugsfahrzeuge, Öltank-Lastwagen, befürchten die Behörden.

Stadtpolizei Wetzikon kontrolliert
Caviezel schlägt dazu vor: «Die Post hat für so viele Situationen Spezial­bewilligungen, dass sie von dieser Massnahme ausgenommen werden sollte. Post und Kuriere könnten vielleicht für die Zeit der Zustellung einen privaten Vorplatz nutzen, um von da aus zur Tür der Empfänger zu gelangen.» Die Stadtpolizei Wetzikon werde die Situation in dieser Zeit kontrollieren und fehlbare Lenker büssen. Der Versuch wird anschliessend ausgewertet und allfällige weitere Massnahmen zusammen mit der Polizei geprüft. Die Möglichkeit, vor Schulgebäuden und -anlagen einfacher Halteverbote anzubringen, ist auf eine Änderung der Kantonalen Signalisationsverordnung zurückzuführen. Zuständig dafür sind neu die Gemeinden, wobei vor dem Anbringen der Signalisation eine verkehrstechnische Stellungnahme der Kantonspolizei ein­geholt werden muss. Für Philippe Caviezel ist klar: «Nach meiner persönlichen Meinung sollten Kinder ­sowieso fähig sein, ihren Schulweg alleine zu absolvieren. Dann wären solche Massnahmen obsolet.»

Thomas Hulliger

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